Artikel 35 des Gesetzes über die Erdstreitkräfte

"Jeder kommandierende Offizier darf aufgrund eigenen Antriebs Bedenken die verfassungsmäßigen oder praktischen Aspekte einer neuen Regelung betreffend, innerhalb eines Jahres nach Erlass, offiziell anmelden. Zu einer solchen Untersuchung muss eine formelle Anhörung mit mindestens drei Offizieren abgehalten werden, deren Rang oberhalb eines Captains liegt. Zweck der Anhörung ist es, die Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Vorschrift zu überprüfen und falls diese gegeben ist höchstrichterliche Instanzen anzurufen...."

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